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Fraktionsstatus
für kleine Listen und Parteien
Presseerklärung der Liste Solidarität
am 29.6.2005
Die Liste Solidarität
beantragt durch ihren Stadtverordneten Bernd Heyl, die Stadtverordnetenversammlung
solle ihre Geschäftsordnung so ändern,
dass Fraktionen bereits mit zwei Abgeordneten gebildet werden können. Bisher
ist dies nach der Geschäftsordnung der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung
erst mit drei Abgeordneten möglich.
Durch die alte hessische Gemeindeordnung war diese Regelung jedoch unwirksam
und sogar Einpersonen-Fraktionen zulässig. Nachdem auf Betreiben der Koch-Regierung
diese Gemeindeordnung so geändert wurde, dass eine Fraktion
aus mindestens zwei Stadtverordneten bestehen muss, örtlichen Geschäftsordnungen
aber größere Mindestfraktionsstärke festlegen können, würde
die Mindestzahl 3 für Rüsselsheim wirksam werden. Dies würde bedeuten,
dass eine Liste, die mit 5% der abgegebenen Stimmen - also der früheren
Hürde für den Einzug in das Parlament - 2 Stadtverordnete stellen würde,
keinen Fraktionsstatus hätte und damit gegenüber den großen Parteien
benachteiligt wäre.
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