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03.03.2017

Facebook-Kommentar von Heinz-Jürgen Krug zu Artikel + Kommentar zur Marktplatzgestaltung von Andre Domes in der Main-Spitze vom 02.03.2017:

Letter to Domes

Ich weiß, es ist schwierig, über den Ablauf von Diskussionen, Abstimmungen, Aktionen bei der Umgestaltung des Marktplatzes im Verlauf von fast zwei Jahren den Überblick zu behalten. So sind auch im gestrigen(2.3.2017) Bericht der Main-Spitze insbesondere im Kasten "Beschluss" Fehler unterlaufen. Ein kleinerer, vielleicht auch nur missverständlich formuliert, mit "... sah zwei Planungsvarianten vor, von denen eine die Fällung mehrerer Bäume mit sich gebracht hätte." Es wären nach der Variante B alle vorhandenen Platanen gefällt worden. Es war eine Neupflanzung einer Gruppe auf einer kleinen Fläche eng zusammenstehender "quadratischer" Bäume geplant. Siehe die Darstellungen beider Varianten oben. Der wesentlichere ist aber die Darstellung, die jetzige Bodengestaltung mit der wassergebundenen Decke sei nach Verhandlungen aufgrund einer Vereinbarung mit der BI zum Erhalt der vorhandenen Baumreihen zustande gekommen. Das Bürgerbegehren selbst machte zu der Frage der Bodengestaltung bewusst keine Aussage, die Bäume-BI hat sich allerdings für Erhalt+Sanierung des Pflasters eingesetzt, was sich dann in einem entsprechenden Antrag von Linke/Liste Solidarität niederschlug, der leider keine Chance auf eine Mehrheit hatte. Zum tatsächlichen Ablauf hier nochmal ein Text, den ich im Dezember 2016 als Reaktion auf entsprechende Behauptungen von Herrn Weber (CDU) in facebook gepostet hatte:

+ + + Facebook, 11.12.2016, Heinz-Jürgen Krug + + +

Weihnachtszeit, Zeit der Mythen und Legenden.

Zu den Legenden von Herrn Weber: Die BI hat keinen Kompromiss angenommen, vielmehr hat die Stadtverordnetenversammlung (StVV) gemäß §8b HGO die Forderung des erfolgreichen Bürgerbegehrens (Baumerhalt + 3 Neupflanzungen) übernommen – Beschluss der StVV am 1.10.2015. Allerdings ohne explizite Festlegung auf den Untergrund. Hierzu gab es aus der BI das klare Signal, dass frau/man den Erhalt+Sanierung des vorhandenen Pflasters vorschlug.

Was sich in folgendem Antrag der Linken/Liste Solidarität widerspiegelte:
+ + + Antrag Linke/Soli f. StVV 1.10.2015 + + +
Unter Beachtung des Ergebnisses des Bürgerbegehrens „Den Baumbestand auf dem Marktplatz Rüsselsheim erhalten“ und in Abänderung des Punktes 7 des Beschlusses vom 16.7.2015 zur DS 514/11-16 wird bei der Gestaltung des Marktplatzes den Planungen die Variante A (14 Platanen in zwei 7-er Reihen) aus Anlage 2 der DS 514/11-16 zugrunde gelegt. Auf eine Umgestaltung des Bodenbelags unter den Platanen und des Platzbereichs südlich davon wird dabei verzichtet.
Begründung: Diese Variante erfüllt die Forderungen des Bürgerbegehrens, eine Umplanung bezüglich Verkehrsführung, Bushaltestelle, Stadtkirche entfällt, die von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung für wichtig gehaltene Fertigstellung bis zum Hessentag 2017 wird dadurch nicht gefährdet, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Geschäftstätigkeit am Rande des Platzes wird nicht eingeschränkt, auch die Märkte können weiter stattfinden.
+ + + + + + + Ende Antrag + + + + + + +

Der hatte leider keine Chance auf eine Mehrheit, woraufhin wir uns (wie die Stadtverordneten Dayankac und Weidner) dem Antrag von SPD+Grünen anschlossen, eben ohne explizite Festlegung auf den Untergrund der Intention des Bürgerbegehrens zu folgen.
Eine Legende auch, dass die BI doch einfach den Bürgerentscheid hätte durchführen können und die CDU sich dafür eingesetzt hätte. Der CDU-OB hatte eine Vorlage eingebracht, in der die Unrechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens behauptet wurde (wie er das bei fast jedem Bürgerbegehren tut). Zur Durchsetzung des Bürgerentscheids wäre also eine vermutlich langwierige und kostenträchtige juristische Auseinandersetzung notwendig geworden. Die wassergebundene Decke unter den Bäumen wurde zunächst bei Variante A der DS 514 vorgeschlagen, dann im Antrag von CDU+Grünen (den östlichen Platzteil baumfrei, im westlichen die Platanen mit wassergebundener Decke drunter) übernommen und schließlich als implizite Interpretation des Beschlusses vom 1.10.2015 (dort war von Variante A aus DS 514 die Rede und im entsprechenden Anhang zur DS war die wassergebundene Decke erwähnt) von der Verwaltung in Auftrag gegeben.

Aber auch wenn die BI nicht für die wassergebundene Decke eintrat: bei ordentlicher Ausführung mit gutem Material führt auch eine wassergebundene Decke selbst bei starkem Regen nicht zu „Schlambes“.
Im Wikipedia-Artikel heißt es z.B.:
+ + + + + +
Eine wassergebundene Decke ist ein Fahrbahnbelag für befestigte Straßen und Wege, … und dann einige Wochen nicht befahren. Die Einwaschung der obersten Schichten sorgt dann für die Entstehung einer kompakten Struktur. Kennzeichen eines Weges mit richtig ausgeführter wassergebundener Decke ist, dass auch schmale Reifen mit hoher punktueller Druckbelastung auf diesem keine Spuren zurücklassen und der Fahrwiderstand bei geringer Geschwindigkeit auf ihnen vergleichbar ist mit dem auf durchschnittlichen Asphaltdecken.
+ + + Ende Wikipedia + + +

Und bei allen Anbietern findet frau/man Sätze wie diese: „Das Regenwasser wird sofort weitergeleitet ohne Pfützen zu bilden und in trockenen Zeiten wird so wenig Staub wie möglich entwickelt.“ … „Das gewährleistet ein optimales Regenwassermanagement und macht die Wege und Plätze annähernd staub- und schmierfrei. Für lange Zeit, auch bei starker Beanspruchung.“ Könnte ja werbende Übertreibung sein, aber es gibt auch genügend Praxisbeispiele, wo es funktioniert. Ob allerdings beim Rüsselsheimer Marktplatz die Anlage nach allen Regeln der Kunst vorgenommen wurde oder ob da wie bei der Ignorierung des Beschlusses zur platzkonformen Gestaltung der Fahrbahn versucht wurde, die Überschreitung des Gesamtinvestitionsbudgets vom 10 Millionen Euro durch „Sparmaßnahmen“ unter 2 Millionen zu halten?
+++++++++ Ende facebook-Text 11.12.2016 +++++++++

 

 

   
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